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Sicherheit im Netz#Kompletter Ratgeber8 Min. Lesezeit

Cybergrooming: Wie Täter vorgehen und was Eltern tun können

Cybergrooming beginnt oft mit einem netten Mitspieler in Fortnite oder Roblox. Wie Täter vorgehen, welche Warnzeichen es gibt, was Sie im Verdachtsfall tun sollten, was § 176b StGB regelt und wo Sie Hilfe bekommen.

KidInspector-Team
Ein Jugendlicher mit Brille schaut im dunklen Zimmer aufs Handy, vor ihm Laptop und Monitor mit einem Spiel

Cybergrooming bedeutet, dass Erwachsene im Internet gezielt Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufbauen, um sie sexuell zu missbrauchen: über Nacktbilder, Webcam-Handlungen oder ein Treffen. Es beginnt fast nie offensichtlich. Am Anfang steht ein netter Mitspieler in Fortnite oder Roblox, ein Follower, der jedes Bild kommentiert, oder ein „gleichaltriger“ Chatpartner, der immer Zeit hat.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Täter vorgehen, an welchen Warnzeichen Sie Cybergrooming erkennen, was Sie im Verdachtsfall tun sollten, was das Strafrecht sagt und wo Sie Hilfe bekommen. Stand: Oktober 2026.

Was ist Cybergrooming?

klicksafe definiert Cybergrooming als „die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen im Internet“ (klicksafe). Der Begriff kommt vom englischen „grooming“, dem Striegeln und Pflegen: Täter umgarnen ihr Opfer, bis es ihnen vertraut.

Das Problem wächst. Die Polizei registrierte 2025 in der Kategorie „Einwirken auf Kinder ohne Körperkontakt“, zu der Cybergrooming gehört, 4.861 Fälle, 16,5% mehr als im Vorjahr. In 30% aller Fälle von Kindesmissbrauch gab es vorher keine Beziehung zwischen Opfer und Tatverdächtigem, was das BKA als möglichen Hinweis auf Cybergrooming wertet (BKA, Bundeslagebild 2025). Das Dunkelfeld ist nach Einschätzung der Polizei weit größer. In der Cybergrooming-Studie 2026 der Landesanstalt für Medien NRW gaben 19% der befragten 8- bis 17-Jährigen an, schon Cybergrooming erlebt zu haben: 11% wurden zu einem Treffen aufgefordert, 10% um Bilder gebeten (epd).

So gehen Täter vor

klicksafe, die Polizei und die Bundeszentrale für politische Bildung beschreiben ein typisches Muster:

  1. Harmloser Erstkontakt. In sozialen Netzwerken, Chats oder Onlinespielen, oft mit falschem Alter und passenden Interessen.
  2. Vertrauen und Abhängigkeit. Komplimente, Verständnis, Geschenke, Geld oder Vorteile im Spiel wie Skins oder Robux.
  3. Wechsel in private Kanäle. „Lass uns auf WhatsApp/Discord/Snapchat weiterschreiben“: dort, wo niemand mitliest.
  4. Sexualisierung. Fragen zu Körper und Sexualität, Bitte um Fotos, Videos oder Webcam, Vorschlag eines Treffens.
  5. Erpressung. Mit den erhaltenen Aufnahmen fordert der Täter mehr Bilder, ein Treffen oder Geld und droht mit Veröffentlichung (Sextortion).

Täter schreiben oft viele Kinder gleichzeitig an. Manche überspringen das lange Vertrauensaufbauen und fragen schon nach wenigen Nachrichten nach Bildern.

Wo Cybergrooming passiert

Überall, wo Fremde Kinder anschreiben können. klicksafe nennt unter anderem YouTube, Twitch, TikTok, Instagram, Snapchat, Fortnite, Steam und andere Onlinespiele sowie Messenger und Videochats, mit Discord als typischem „privaterem“ Kanal.

Die Plattformen haben nachgeschärft. Roblox verlangt seit Januar 2026 weltweit eine Altersprüfung für den Chat und lässt nur noch Chats zwischen ähnlichen Altersgruppen zu: Ein 12-Jähriger kann nur mit Nutzern bis 15 Jahre chatten (Roblox). Instagram-Teenagerkonten sind standardmäßig privat, und in der strengsten Einstellung können nur Personen schreiben, denen das Kind folgt (Instagram). Bei Discord landen Nachrichten von Nicht-Freunden an Jugendliche in einem separaten Ordner für Nachrichtenanfragen (Discord). Das hilft, ersetzt aber keine aufmerksamen Eltern: Ein Fake-Profil kann beim Alter lügen, und das Gespräch kann jederzeit in eine andere App wandern.

Warnzeichen

Was Ihnen auffälltWas dahinterstecken kann
Ihr Kind erzählt von einem neuen Online-Freund, den niemand kenntErstkontakt, möglicherweise mit falschem Profil
Es bekommt unerklärliche Geschenke, Guthaben oder SpielwährungVertrauensaufbau durch den Täter
Es nutzt das Handy heimlich und nachts, wechselt schnell den BildschirmGespräche, die es geheim halten soll
Eine neue Messenger-App oder ein zweites Profil taucht aufWechsel in einen privaten Kanal
Es wirkt nach der Handynutzung verängstigt, gereizt oder zieht sich zurückDruck oder Erpressung
Ein Junge und ein Mädchen unterhalten sich auf den Schaukeln eines Spielplatzes

Was tun im Verdachtsfall?

Die Polizeiliche Kriminalprävention rät zu folgendem Vorgehen (polizei-beratung.de):

  1. Ruhig bleiben und zuhören. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es keine Schuld trägt und keinen Ärger bekommt. Täter reden Kindern genau das Gegenteil ein, damit sie schweigen.
  2. Nicht auf Forderungen eingehen. Keine weiteren Bilder, kein Geld. Nachgeben beendet die Erpressung in der Regel nicht.
  3. Chat dokumentieren. Screenshots vom Verlauf, vom Profil, vom Nutzernamen und von Datum und Uhrzeit.
  4. Keine Nacktbilder speichern oder weiterleiten, auch nicht als Beweis: Damit können Sie sich selbst strafbar machen. Sagen Sie der Polizei, dass solche Bilder existieren, und fragen Sie dort, wie Sie vorgehen sollen.
  5. Erst nach Rücksprache mit der Polizei blockieren oder löschen, damit keine Beweise verloren gehen.
  6. Anzeige erstatten, bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes. Im Notfall: 110.
  7. Bilder entfernen lassen. Für Aufnahmen, die vor dem 18. Geburtstag entstanden sind, gibt es das kostenlose Tool Take It Down, auch auf Deutsch. Es erstellt einen digitalen Fingerabdruck des Bildes, ohne es hochzuladen; teilnehmende Plattformen nutzen ihn, um das Bild zu finden und zu entfernen.

Was sagt das Gesetz?

  • § 176b StGB, Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern: Wer über einen Inhalt, also etwa Chatnachrichten, auf ein Kind einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen oder Missbrauchsdarstellungen zu erhalten, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
  • Versuch ist strafbar, auch wenn der Täter in Wahrheit mit einem Erwachsenen schreibt, etwa mit Ermittlern, die sich als Kind ausgeben. Das gilt seit März 2020.
  • § 176a StGB: Wer ein Kind etwa mit pornografischen Inhalten oder sexualisierten Gesprächen beeinflusst, muss mit sechs Monaten bis zehn Jahren rechnen.

Wichtig: „Kind“ im Sinne dieser Paragrafen ist, wer jünger als 14 Jahre ist. Bei 14- bis 17-Jährigen ist Cybergrooming als solches derzeit nicht strafbar, worauf die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, im Juli 2026 hingewiesen hat. Sie sagte, fast jeder Dritte zwischen 14 und 17 Jahren sei betroffen. Andere Taten wie Erpressung oder das Herstellen und Verbreiten jugendpornografischer Inhalte bleiben aber auch bei Jugendlichen strafbar. Eine Anzeige lohnt sich deshalb in jedem Fall.

Wo Sie Hilfe bekommen

  • Polizei 110 im Notfall, sonst die örtliche Dienststelle oder die Onlinewache.
  • Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch 0800 22 55 530: kostenlos und anonym, Mo, Mi, Fr 9–14 Uhr, Di, Do 15–20 Uhr (hilfe-portal-missbrauch.de).
  • Nummer gegen Kummer: Kinder- und Jugendtelefon 116 111 (Mo–Sa 14–20 Uhr) und Elterntelefon 0800 111 0 550 (Mo, Mi, Fr 9–17 Uhr, Di, Do 9–19 Uhr), kostenlos und anonym (nummergegenkummer.de).
  • jugendschutz.net: Meldeformular für Verstöße, darunter sexuelle Belästigung sowie Apps und Spiele (jugendschutz.net).
  • Internet-Beschwerdestelle von eco und FSM, auch für problematische Chats (internet-beschwerdestelle.de).
  • JUUUPORT: Online-Beratung von Jugendlichen für Jugendliche.

So schützen Sie Ihr Kind

  • Sprechen Sie früh darüber, nicht erst nach einem Vorfall. Erklären Sie, dass im Internet jeder beim Alter lügen kann und dass echte Freunde keine Nacktbilder verlangen und keine Geheimnisse vor den Eltern einfordern.
  • Vereinbaren Sie eine klare Regel: Wenn jemand nach Bildern fragt, Geschenke macht oder ein Treffen vorschlägt, erzählt Ihr Kind es Ihnen, ohne Strafe befürchten zu müssen.
  • Privatsphäre gemeinsam einstellen: privates Konto, Nachrichten nur von Freunden, Standort aus, Spiele-Chat nur mit Freunden aus dem echten Leben.
  • Kindersicherung altersgerecht nutzen. Die Schritte finden Sie in unseren Ratgebern zur Kindersicherung auf Android und zu Google Family Link.
  • Interessieren Sie sich für die Spiele Ihres Kindes: mit wem es spielt, auf welchen Servern, wer ihm schreibt.

Eine Kindersicherungs-App ersetzt dieses Gespräch nicht. Sie kann aber helfen, Veränderungen früh zu bemerken: ein Spiel, das plötzlich bis Mitternacht läuft, oder eine neue Messenger-App. Setzen Sie sie offen und in Absprache mit Ihrem Kind ein, nicht als heimliche Überwachung.

Echter Screenshot aus dem KidInspector-Demo-Dashboard: Zeit in Roblox, Anzahl der Starts, Aktivität nach Uhrzeit und Screenshots aus dem Spiel (Demodaten)

Veränderungen früh erkennen. Auf Android zeigt KidInspector, wie lange Ihr Kind welche App und welches Spiel nutzt und zu welchen Uhrzeiten. Außerdem erstellt es Screenshots der Aktivität auf Android, Windows und macOS. Nutzen Sie es auf Ihren eigenen Geräten und denen Ihrer Kinder und sagen Sie ihnen, dass es aktiv ist. Auf dem iPhone funktioniert es nicht.

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Einen Überblick über alle Möglichkeiten bietet unser Ratgeber Kindersicherung fürs Handy.

Häufige Fragen

Ein Erwachsener freundet sich im Internet mit einem Kind an, oft mit falschem Alter, um Nacktbilder, sexuelle Handlungen vor der Webcam oder ein Treffen zu erreichen.

Ja, gegenüber Kindern unter 14 Jahren nach § 176b StGB mit drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe. Bei Jugendlichen ab 14 ist das Anbahnen selbst derzeit nicht strafbar, viele damit verbundene Taten wie Erpressung aber schon.

Nein. Dokumentieren Sie den Verlauf mit Screenshots und sprechen Sie mit der Polizei, bevor Sie blockieren oder löschen. Nacktbilder Ihres Kindes sollten Sie nicht speichern oder weiterleiten.

Beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (0800 22 55 530) oder beim Elterntelefon der Nummer gegen Kummer (0800 111 0 550). Im Notfall rufen Sie 110.

In allen mit Chatfunktion: in Onlinespielen wie Fortnite oder Roblox, auf Instagram, TikTok, Snapchat und YouTube sowie in Messengern und auf Discord.

Handy und Computer Ihres Kindes in einem Dashboard. Mit KidInspector sehen Sie App-Nutzung, besuchte Websites und Screenshots, je nach Plattform: Android, Windows und macOS. Auf dem iPhone funktioniert es nicht.

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