Sextortion: Was tun, wenn Ihr Kind erpresst wird?
Ihr Kind wird mit Nacktbildern erpresst? Dieser Sofortplan zeigt, was jetzt zu tun ist: nicht zahlen, keine Bilder speichern, die Polizei einschalten, Aufnahmen mit Take It Down entfernen lassen – und Ihr Kind ohne Vorwürfe auffangen.

Sextortion heißt: Jemand erpresst Ihr Kind mit Nacktbildern oder intimen Videos und verlangt Geld oder weitere Aufnahmen. Wenn das gerade passiert, finden Sie direkt unter diesem Absatz einen Plan mit sieben Schritten. Und vorab das Wichtigste: Ihr Kind ist nicht schuld – verantwortlich ist allein der Erpresser.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
- Bleiben Sie ruhig und entlasten Sie Ihr Kind. Sagen Sie ihm klar, dass es nicht seine Schuld ist und dass es genau richtig war, sich Ihnen anzuvertrauen. Vorwürfe und Strafen verstärken nur die Scham. Ihr Kind muss jetzt spüren: Wir lösen das gemeinsam.
- Zahlen Sie nicht und schicken Sie nichts mehr. Kein Geld, keine Gutscheinkarten, keine Bitcoin und keine weiteren Bilder. Die Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) warnt in ihren Hinweisen zu Sextortion ausdrücklich: „Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.“
- Antworten Sie nicht mehr. Brechen Sie den Kontakt ab: nicht verhandeln, nicht zurückdrohen, nicht um Aufschub bitten. Löschen Sie aber weder den Chat noch das Konto Ihres Kindes – beides kann für die Ermittlungen wichtig sein.
- Sichern Sie Beweise – aber niemals die Bilder selbst. Dokumentieren Sie den Chatverlauf, den Benutzernamen, den Link zum Profil, die Drohungen und jede Zahlungsforderung samt Betrag, Bitcoin-Adresse oder Wunsch nach Gutscheinkarten. Ob Sie dafür Screenshots machen sollen, klären Sie am besten kurz mit der Polizei. Die intimen Aufnahmen dürfen Sie auf keinen Fall herunterladen, weiterleiten oder per Screenshot festhalten, auch nicht als Beweis – so steht es im Polizei-Flyer „Melden statt teilen“. Schon der Besitz kann strafbar sein, auch für Eltern.
- Melden Sie das Konto, blockieren Sie aber erst nach Rücksprache mit der Polizei. Melden Sie das Profil über die Meldefunktion der Plattform und bitten Sie um Löschung der Inhalte. Den Absender blockieren oder sein Konto löschen lassen sollten Sie laut dem ProPK-Ratgeber zum Thema Cybergrooming erst nach Absprache mit der Polizei.
- Erstatten Sie Anzeige. Das geht bei jeder Polizeidienststelle. Nehmen Sie das Gerät Ihres Kindes unverändert mit; Details dazu lesen Sie weiter unten.
- Lassen Sie die Bilder entfernen und holen Sie sich Unterstützung. Dabei helfen der kostenlose Dienst Take It Down und das Meldeformular von jugendschutz.net. Ihr Kind erreicht die Nummer gegen Kummer anonym unter 116 111, Sie selbst das Elterntelefon unter 0800 111 0 550.
Bei akuter Gefahr – oder wenn Sie befürchten, dass Ihr Kind sich etwas antun könnte – wählen Sie sofort den Notruf 110.
Was ist Sextortion?
Der Begriff verbindet „Sex“ mit dem englischen „Extortion“, also Erpressung – gemeint ist sexuelle Erpressung. Die Polizei beschreibt Sextortion als Betrugsmasche: Täter verschaffen sich Nacktbilder oder Nacktvideos von ahnungslosen Opfern und erpressen sie anschließend damit. Meist steckt eine von zwei Absichten dahinter:
- Finanzielle Sextortion: Der Täter will Geld – per Überweisung, in Bitcoin oder in Form von Gutscheinkarten.
- Sexuelle Sextortion: Der Täter verlangt immer neue Bilder oder Videos und will den Kontakt zu seinem Opfer nicht abreißen lassen.
In der Pressemitteilung zum aktuellen Bundeslagebild des BKA warnt die Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus: „Sextortion nimmt drastisch zu.“ Straftaten im Bereich Jugendpornografie erreichten dort mit 11.515 einen Höchststand, ein Plus von 19,9 Prozent. Eine repräsentative Befragung der Medienanstalt NRW unter 8- bis 17-Jährigen ergab zudem: 19 Prozent haben Cybergrooming erlebt, 4 Prozent wurden bedroht.
Laut FBI sind die Opfer finanzieller Sextortion typischerweise Jungen zwischen 14 und 17 Jahren. Eine Auswertung von Thorn und dem US-Kinderschutzzentrum NCMEC kam auf 90 Prozent männliche Opfer in genau diesem Alter. NCMEC selbst verzeichnet laut seinen aktuellen Jahreszahlen im Schnitt 137 Meldungen zu finanzieller Sextortion – pro Tag.
So gehen Erpresser vor
Nach Angaben der ProPK beginnt der Kontakt in sozialen Netzwerken wie Instagram, Snapchat oder Facebook oder auf Dating-Portalen. Typisch ist dieser Ablauf:
- Ein harmlos wirkendes Profil: Oft gibt sich der Täter als gleichaltrig aus. Laut FBI sehen die gefälschten Profile häufig aus wie die von Mädchen im Teenageralter.
- Schneller Wechsel in den Videochat: Das Gespräch wird rasch vertraut, dann folgt ein Videoanruf. Dort wird das Opfer überredet, sich auszuziehen, und dabei aufgezeichnet.
- Die Drohung: Kurz darauf droht der Täter, das Video oder die Bilder im Internet zu veröffentlichen oder an Freunde, Familie und Mitschüler zu schicken.
- Druck und Forderungen: Verlangt werden Geld, Bitcoin, Gutscheinkarten oder weitere Aufnahmen, oft unter großem Zeitdruck. Laut FBI kann das alles innerhalb von nur fünf Minuten passieren.
Laut ProPK sind die Opfer oft männlich; auch Bilder aus dem Sexting unter Jugendlichen können zum Druckmittel werden. Dass Ihr Kind getäuscht wurde, ist kein Versagen: Die Täter gehen planmäßig vor und sind geübt darin, Vertrauen zu erschleichen.
Diese Warnzeichen können auf eine Erpressung hindeuten:
- plötzliche Angst oder Nervosität, sobald das Handy vibriert
- Rückzug von Familie und Freunden, Schlafprobleme, Gereiztheit
- unerwartete Bitten um Geld oder Gutscheinkarten
- gelöschte Konten oder ein Handy, das auf einmal ängstlich versteckt wird
Einzeln beweist keines dieser Zeichen etwas. Kommen mehrere zusammen, lohnt sich ein ruhiges Gespräch.
Wie Sie die Bilder entfernen lassen
Ein zentrales Werkzeug gegen die Verbreitung ist Take It Down, ein kostenloser Dienst des US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC). So funktioniert er:
- Take It Down erstellt von Nackt-, Teilnackt- oder sexuell expliziten Bildern und Videos, die vor dem 18. Geburtstag entstanden sind, einen digitalen Fingerabdruck (Hash). Die Aufnahme selbst verlässt dabei nie das Gerät.
- Nur dieser Fingerabdruck geht an NCMEC, das ihn mit teilnehmenden Plattformen teilt. Diese durchsuchen ihre öffentlichen oder unverschlüsselten Dienste danach.
- Zu den teilnehmenden Plattformen gehören unter anderem Instagram, Facebook, TikTok, Snapchat, YouTube, Threads und yubo. WhatsApp, Discord, Telegram und X sind nicht dabei.
- Die Nutzung ist anonym möglich, und die Seite gibt es auch auf Deutsch.
Für die Meldung muss niemand das Bild verschicken oder herunterladen. Liegt die Aufnahme noch auf dem Gerät Ihres Kindes, kann es Take It Down direkt dort nutzen – so entsteht keine zusätzliche Kopie.
Melden Sie außerdem jeden geteilten Inhalt direkt in der jeweiligen App. Taucht Material im Netz auf, können Sie es zusätzlich über das Meldeformular von jugendschutz.net melden, etwa unter den Kategorien „Kinder- und Jugendpornografie“ oder „Sexuelle Belästigung“ – auch hier gilt: nichts herunterladen.
Für Aufnahmen, die erst nach dem 18. Geburtstag entstanden sind, gibt es den vergleichbaren Dienst StopNCII.
Anzeige bei der Polizei
Erpressung mit Nacktbildern ist eine Straftat, und die Polizei rät ausdrücklich zur Anzeige. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Bei akuter Gefahr wählen Sie 110 (mehr dazu in den Hinweisen der Polizei für Betroffene von Cybercrime). Diese Dinge sollten Sie mitnehmen:
- das Smartphone oder den Computer Ihres Kindes, möglichst unverändert
- Ihre Dokumentation: Benutzernamen, Profillinks, Datum und Uhrzeit der Nachrichten, die Drohungen
- alle Zahlungsforderungen und, falls schon gezahlt wurde, die Zahlungsbelege
Die intimen Aufnahmen gehören nicht in diese Sammlung. Sagen Sie den Beamten, wo sie sich befinden – wie sie gesichert werden, entscheidet die Polizei.
Diese Paragrafen des Strafgesetzbuchs sind besonders relevant:
- § 253 StGB (Erpressung): Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, schon der Versuch ist strafbar. In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbs- oder bandenmäßigem Vorgehen, droht mindestens ein Jahr.
- § 184b und § 184c StGB (kinder- und jugendpornografische Inhalte): Die Verbreitung wird bei Aufnahmen von unter 14-Jährigen mit sechs Monaten bis zehn Jahren bestraft, bei 14- bis 17-Jährigen mit bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Auch der Besitz ist strafbar, und § 184b sieht dabei keine Ausnahme für Eltern vor.
- § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen): Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, unter anderem wenn solche Aufnahmen Dritten zugänglich gemacht werden.
Wie Sie mit Ihrem Kind sprechen
Für Ihr Kind ist diese Situation oft mit enormer Scham verbunden. Viele Jugendliche schweigen lange, aus Angst vor Ärger oder Handyverbot. Wenn Ihr Kind sich Ihnen anvertraut hat, ist das ein großer Vertrauensbeweis, auf den Sie aufbauen können.

- Bedanken statt verhören: Sagen Sie „Danke, dass du es mir erzählt hast“ statt „Wie konntest du nur?“. Details klären Sie später in Ruhe.
- Das Handy nicht als Strafe wegnehmen: Ein Verbot sendet die Botschaft, dass Offenheit bestraft wird. Braucht die Polizei das Gerät, erklären Sie das als Teil der Lösung.
- Die nächsten Schritte gemeinsam planen: Erklären Sie, was Sie vorhaben – Anzeige, Meldung, Take It Down – und fragen Sie, wobei Ihr Kind dabei sein möchte. Das gibt ihm ein Stück Kontrolle zurück.
- Auf das Wohlbefinden achten: Rückzug, Schlaflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit sollten Sie ernst nehmen. In einer US-Befragung der Organisation Thorn gab jedes siebte Opfer an, sich selbst verletzt zu haben. Holen Sie sich früh professionelle Unterstützung.
Wie Täter im Netz gezielt Vertrauen aufbauen und woran Sie das erkennen, lesen Sie in unserem Beitrag zu Cybergrooming: Warnzeichen erkennen und richtig handeln. Diese Anlaufstellen helfen Ihrem Kind und Ihnen kostenlos und anonym:
| Angebot | Telefon | Erreichbarkeit |
|---|---|---|
| Nummer gegen Kummer: Kinder- und Jugendtelefon | 116 111 | Mo–Sa 14–20 Uhr, Chat Mo–Do 14–20 Uhr |
| Nummer gegen Kummer: Elterntelefon | 0800 111 0 550 | Mo, Mi, Fr 9–17 Uhr, Di, Do 9–19 Uhr |
| Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch, online auch über „Schreib-Ollie“ | 0800 22 55 530 | Mo, Mi, Fr 9–14 Uhr, Di, Do 15–20 Uhr |
In Österreich ist Rat auf Draht unter 147 erreichbar.
Wie Sie Ihr Kind schützen können
Der beste Schutz ist ein Gespräch, bevor etwas passiert. Erklären Sie Ihrem Kind, wie Sextortion abläuft – und vor allem, dass es jederzeit zu Ihnen kommen kann. Ein Satz, der hängen bleibt: „Wenn dich jemals jemand mit einem Foto erpresst, komm sofort zu mir. Du bekommst keinen Ärger, wir lösen das zusammen.“
- Konten auf privat stellen: Gehen Sie gemeinsam die Einstellungen durch und legen Sie fest, wer Ihrem Kind Nachrichten schicken darf.
- Warnsignale besprechen: Wer online sehr schnell sehr persönlich wird, in den Videochat drängt oder um Bilder bittet, verdient Misstrauen.
- Die Teen-Konten auf Instagram nutzen: Der Nacktbildschutz macht Nacktbilder in Direktnachrichten unscharf, warnt und fragt vor dem Weiterleiten nach; für unter 18-Jährige ist er standardmäßig eingeschaltet. Konten, die nach möglicher Sextortion aussehen, sehen auf Teen-Profilen keinen Nachrichten-Button. Außerdem zeigt Instagram Jugendlichen im Chat, seit wann das andere Konto besteht.
- Kindersicherung einrichten: Mit Jugendschutzfunktionen auf Smartphone und Computer behalten Sie im Blick, welche Apps Ihr Kind nutzt. Wie das geht, erklärt unser Ratgeber zur Kindersicherung auf dem Handy. Welche Programme sich eignen, zeigt unser Vergleich der besten Kindersicherungs-Apps, kostenlos und kostenpflichtig.
Häufige Fragen zu Sextortion
Nein. Die Polizei rät klar davon ab, denn nach einer Zahlung hört die Erpressung meist nicht auf. Wurde bereits gezahlt, ist das kein Grund zur Scham. Bewahren Sie die Belege auf und nehmen Sie sie zur Anzeige mit.
Ausschließen kann das niemand – eine Zahlung schützt aber genauso wenig davor. Sinnvoller ist es, die Verbreitung vorsorglich zu erschweren: mit Take It Down, mit Meldungen bei den Plattformen und mit einer Anzeige. Versichern Sie Ihrem Kind, dass Sie gemeinsam reagieren, falls doch etwas auftaucht.
Nein. Laut Polizei dürfen sexuelle Aufnahmen von Minderjährigen weder heruntergeladen, weitergeleitet noch per Screenshot gespeichert werden – auch nicht als Beweis, denn der Besitz kann selbst für Eltern strafbar sein. Dokumentieren Sie stattdessen Chat, Profil und Forderungen.
Vieles lässt sich erreichen, aber nicht überall. Take It Down hilft bei den teilnehmenden Plattformen, die ihre öffentlichen oder unverschlüsselten Bereiche durchsuchen. Bei Diensten wie WhatsApp, Discord, Telegram oder X sind die Meldung in der App und die Anzeige die wichtigsten Wege.
Bei der Nummer gegen Kummer unter 116 111 oder im Chat, außerdem beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch unter 0800 22 55 530 oder online über „Schreib-Ollie“. Beide Angebote sind kostenlos und anonym. Wichtig ist vor allem, dass Ihr Kind mit jemandem spricht.
Veränderungen früh bemerken: Sehen Sie, welche Apps Ihr Kind nutzt und wann.
KidInspector zeigt App-Nutzungszeiten, neu installierte Apps und Screenshots vom Android-Smartphone und Computer Ihres Kindes · Die Demo öffnet sich ohne Registrierung



